Wir helfen Ihnen in allen Belangen innerhalb von ehelichen und nichtehelichen Gemeinschaften, insbesondere bei Ehescheidungen und Trennungen, sei es durch Gestaltung eines Partnerschafts- oder Ehevertrages, im Rahmen einer einvernehmlichen Scheidungsfolgenvereinbarung oder durch anwaltliche Vertretung.
Hierbei sind insbesondere die Fragen der Aufteilung des Vermögens zwischen den geschiedenen Ehepartnern sowie die Regelung des gegenseitigen Unterhalts von besonderer Bedeutung. Ferner geht es darum, die Angelegenheiten der durch Scheidung oder Trennung betroffenen Kinder zu ordnen.
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