Das Sozialrecht umfaßt alle Zweige der Sozialversicherung. Bei Fragen im Zusammenhang mit gesetzlichen Krankenversicherungen, der Rentenversicherung, der Pflegeversicherung, der Unfallversicherung, der Arbeitslosenversicherung, der Arbeitsförderung und auch der Grundsicherung für Arbeitssuchende beraten und vertreten wir Sie gern.
Dabei kann es sich unter anderem um die Höhe von Beiträgen, die Mitgliedschaft, die Höhe von Renten, die Bewilligung von Erwerbsminderungsrenten, die Einstufung in Pflegestufen, die Anerkennung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten, die Höhe von Leistungen der Arbeitslosenversicherung, der Bewilligung von Arbeitsförderungsmaßnahmen oder der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes handeln.
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