Es gibt eine Vielzahl von Versicherungssparten. Hierzu gehören die Haftpflichtversicherung, die Berufsunfähigkeitsversicherung, die Hausratversicherung, die Kraftfahrtversicherung, die Wohngebäudeversicherung, die Unfallversicherung, die Rechtsschutzversicherung und viele mehr.
Den Versicherungsnehmer treffen eine Reihe von Pflichten. Dies sind unter anderem die Prämienpflicht, das Verbot der Gefahrerhöhung, die Pflicht zur Anzeige des Versicherungsfalles, eine Auskunfts- und Belegpflicht sowie die Pflicht zur Abwendung und Minderung des Schadens.
Im Gegenzug trifft den Versicherer die Leistungspflicht, wenn ein Versicherungsfall eintritt. Im Durchschnitt verfügt jeder Bundesbürger über 10 Versicherungsverträge. Bei Eintritt des Versicherungsfalles gibt es häufig Streit über die Eintrittspflicht der Versicherungsgesellschaft und den Umgang des Schadens. Wir beraten Sie kompetent auf allen Gebieten des Versicherungsrechtes.
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