Immobilienrecht

Im Immobilienrecht, auch Grundstücksrecht genannt, beraten und vertreten wir Privatpersonen und Unternehmen in allen denkbaren Situationen. Hierzu zählt die Erstellung, Überprüfung und Anpassung von Verträgen und sonstigen Regelungen mit Grundstücksbezug. Dies sind alle Arten von Kaufverträgen, Teilungserklärungen und Beleihung von Immobilien als Sicherungsgegenstand. Neben der notariellen Tätigkeit in diesem Bereich vertreten wir Sie auch in sämtliche außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen, immer mit dem Ziel, für Sie das wirtschaftlich beste Ergebnis zu erreichen.

 

Teilbereiche des Immobilienrechts sind die notariellen Angelegenheiten, das Bau- und Architektenrecht, das Miet- und Wohnungseigentumsrecht, sowie das Nachbarrecht.


Ansprechpartner

 

Holger Röske

Dr. Silke Reimer