Bau- und Architektenrecht

Das private Baurecht umfasst diejenigen Rechtsregeln, die von den Vertragsparteien bei der Abwicklung von Bauvorhaben und bei der Vergütung für die Bauleistung zu berücksichtigen sind. Wir beraten Auftraggeber vor dem Bauvorhaben bei der Ausgestaltung und Prüfung von Bauverträgen, während des Bauvorhabens (z. B. zur Wahrung der Rechte bei Vorliegen von Mängeln und Beurteilung der Berechtigung zur vorzeitigen Beendigung) und nach dem Bauvorhaben bei Abrechungsschwierigkeiten und bei der Durchsetzung von Gewährleistungsrechten.

 

Auftragnehmern helfen wir ebenfalls bei der Ausgestaltung und Prüfung von Bauverträgen, bei der Abwicklung des Bauvorhabens (z. B. bei Störungen des Bauablaufes, Geltendmachung von Mehrvergütungsansprüchen bei geänderten und zusätzlichen Leistungen, Wahrung der Rechte bei vorzeitiger Beendigung des Bauvertrages durch den Auftraggeber) und nach Abschluss des Bauvorhabens bei der Durchsetzung der Werkvergütung und Abwehr von Gewährleistungsansprüchen des Auftraggebers.

 

Ferner helfen wir bei allen Problemen im Bereich des Architekten- und Ingenieurrechts. Auf Seiten des Auftraggebers gewähren wir Unterstützung bei der Ausgestaltung und Prüfung von Architekten- und Ingenieurverträgen und bei der Wahrung der vertraglichen Rechte während der Durchführung und nach der Fertigstellung des Architekten- bzw. Ingenieurwerks. Auf Seiten des Auftragnehmers helfen wir ebenfalls bei der Ausgestaltung von Architekten- und Ingenieurverträgen. Wir bieten Rechtsberatung bei der Abwicklung dieser Verträge und nach der Fertigstellung der Architekten- und Ingenieurleistung zur Durchsetzung der Vergütungsansprüche und Abwehr von Gewährleistungsansprüchen.


Ansprechpartner

 

Lennardt Henke