Straf- und Ordnungswidrigkeitsrecht

Das Strafrecht weckt Assoziationen wie kein anderes Rechtsgebiet. Es stellt zugleich das Rechtsgebiet dar, mit dem wohl die wenigsten gerne in Berührung kommen möchten. Dabei kann ein strafrechtliches Ermittlungs- / Hauptverfahren bereits durch einen Verkehrsunfall mit Personenschaden ausgelöst werden. Nicht selten ist dann ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung die Folge.

 

Auch eine Beleidigung im Straßenverkehr oder im angespannten nachbarschaftlichen Verhältnis kann schon der Auslöser dafür sein. Wir helfen bei allen strafrechtlichen Problemen, insbesondere auch im Verkehrsrecht sowie im Streuerstrafrecht und im Wirtschaftsstrafrecht. Auch alle Ordnungswidrigkeitsverfahren - die häufigste Form ist das Bußgeldverfahren - sind bei uns in kompetenten Händen.

 

Ansprechpartner

 

Lennardt Henke